Ein EU-weites Verbot unterbindet die Herstellung, Verarbeitung und Verwendung von Asbest. Dennoch existieren bis heute viele Produkte, die Asbest enthalten. Öffentliche Gebäude und private Immobilien sind gleichermaßen betroffen. Die ehemalige Bausubstanz stellt ein ernsthaftes Risiko für Ihre Gesundheit dar.
In Deutschland ist seit 1993 die Herstellung und Verarbeitung von Asbest wegen seiner krebserregenden Eigenschaften verboten. Asbestpartikel gelangen in die Lunge, da sich Asbest in feine Fasern zerteilt und leicht eingeatmet werden kann. Die damit verbundene Reizung der Lunge kann sogar zu Lungenkrebs führen.
Wann ist eine Sanierung notwendig?
Nicht alle Formen von Asbest sind sofort gesundheitsschädlich. Sanierungsbedarf besteht vor allem bei schwach gebundenem Asbest, wie zum Beispiel Spritzasbest. Bei fest gebundenem Asbest, also etwa Asbestzement oder Fußbodenbelag mit Asbestgehalt, ist kein unmittelbares Gesundheitsrisiko gegeben. Hier ist der Asbestgehalt nicht nur geringer, sondern gelangt auch weniger leicht in die Luft. Bei fest gebundenem Asbest ist es daher nur unmittelbar notwendig zu sanieren, wenn dieser bereits stark abgenutzt ist und die Fasern sich leichter lösen.
Sanierung immer nur durch Fachbetrieb
Wenn Verdacht darauf besteht, dass in einem Gebäude Asbest verbaut wurde, können Sie dies von Fachleuten mit Sachkundenachweis beurteilen lassen. Im Umgang mit dem Material ist unbedingt die technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRSG 519) zu beachten. Darin ist gesetzlich festgelegt, dass das Beschädigen oder Bearbeiten von Asbest nur Fachbetrieben mit Zulassung entsprechend TRSG 519 erlaubt ist. Außerdem werden die nötigen Maßnahmen zum korrekten Abbau des Schadstoffes angegeben. Die unsachgemäße Entsorgung von Asbest ist eine Gefahr für die Umwelt und in jedem Fall zu unterlassen.
Was ist bei der Finanzierung zu beachten
Mit Kosten muss sowohl für den Abbau durch einen Fachbetrieb, als auch für die anschließende Entsorgung und Deponie des Materials und seiner Lagerung in sogenannten „Big-Bags“ gerechnet werden. Der „Big-Bag“, eine staubdichte Verpackung, ist je nach Menge für einen Preis im niedrigen zweistelligen Bereich zu haben, der Abbau allerdings, mit großem technischen Aufwand verbunden, kostet ein Vielfaches. Diese finanzielle Belastung muss aber nicht nur vom Auftraggeber alleine getragen werden.
Vorteile bei der Steuer
Trotz ihres Kostenaufwandes ist eine Sanierung wünschenswert und erforderlich, um die Gesundheit der Betroffenen zu garantieren. Der Risikostoff darf nur in einem luftdicht abgeschlossenen Raum und unter Unterdruck entfernt werden. Auch die Tatsache, dass Fachleute besondere Schutzkleidung mit Atemmasken tragen müssen, bietet eine Erklärung der Kosten. Sie sollten es jedoch nicht versäumen, ein amtliches Gutachten vor der Sanierung durchführen zu lassen, in diesem Fall können die Sanierungskosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.
Wie wird der Schadstoff entsorgt?
Über die Entsorgung von Gefahrengut an Ihrem Wohnort werden Sie meist bei Ihrer Gemeinde oder der Umweltbehörde des entsprechenden Bundeslandes informiert. Auch auf deren Internetseiten können Sie sich informieren und Listen mit den zuständigen Fachunternehmen in Ihrer Nähe finden. Verbraucherzentralen und Prüfinstitute geben Tipps oder bieten eine Untersuchung des Asbestgehalts in Materialien an.