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Wohin mit dem Bauschutt

veröffentlicht am 19. Februar 2016 | Kategorie: Sanieren

Ihre Sanierung ist abgeschlossen und das Haus energetisch auf Vordermann gebracht worden. Doch Neues bedeutet auch viel Altes. Bauschutt und Müll stapeln sich. Hier erfahren Sie, was Sie selbst entsorgen können, was man wiederverwerten werden kann und welche Stoffe als Sondermüll zu behandeln sind.

Bauschutt auf Baustelle

Bauschutt bezeichnet sämtliches Abbruchmaterial, das während Ihrer Renovierung oder Sanierung anfällt. Was genau darunter zu verstehen ist, wurde im Abfallwirtschaftsgesetz geregelt. Hierunter fallen: Ziegelsteine und –bruch, Gesteinsbrocken, Dachziegel, Betonabbruch ohne Störstoffe, Mauerwerk, Putzreste, Mörtelreste, Fliesenlegerprodukte, Wand- und Bodenkacheln, Sanitärkeramik und Prozellanprodukte. Hiermit nicht zu verwechseln ist der Baustellenabfall, also Materialen wie Metal oder Kunstoff, Holz und andere organischen Materialen also Papier oder auch Kork. Nicht zu vergessen: Sperrmüll.

Was darf zur Müllsammelstelle?

Für die Entsorgung von Bauschutt bieten sich Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten. In Deutschland wird Bauschutt auf eigenen Bauschuttdeponien gelagert und in angeschlossenen Recyclinganalgen weiterverarbeitet. Aber wie kommt der Schutt von Ihrer Baustelle zur Deponie? Handelt es sich nur um kleine Mengen, können Sie diese direkt am Recyclinghof abgeben. Bei kommunalen und privaten Unternehmen können Sie auch einen Schuttcontainer mieten, welcher auch wieder abgeholt wird. Vorteil ist hier: Sie entgehen der Mülltrennung, denn diese wird von den Unternehmen selbst durchgeführt. Die Container werden zum Tagessatz vermietet: Vergleichen lohnt sich!

Abfall für die einen, Rohstoff für die anderen

Ein großer Teil des Abbruchmaterials, etwas 75 Prozent, ist wiederverwertbar. So kann ein Großteil der Baurestmasse zu Sekundärbaustoffen wie Schüttmaterial, Tragschichten oder für den Wegebau verarbeitet werden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Fällt bei Ihrer Sanierung unbehandeltes Bauholz an, kann dies natürlich ohne Bedenken wiederverwertet oder im Kamin verheizt werden. Einiges muss jedoch gesondert behandelt werden, wie z.B.: Chemisch behandelte, beschichtete oder verschmutzte Baurestholzmassen. Diese dürfen nur in Verbrennungsanlagen mit einer speziellen Rauchgasreinigung verbrannt werden. Hier werden über spezielle Filter Giftstoffe wie Arsen, Blei, Cadmium oder Chlor vor dem Austritt an die Atmosphäre abgeführt.

Vorsicht bei Asbest und ähnlichen Stoffen

Hier sollten Sie Vorsicht walten lassen. Lagern Sie gefährliche Abfälle immer getrennt von unbedenklichen. Mensch, Tier und Umwelt dürfen zu keiner Zeit einer Gefahr ausgesetzt sein. Der größte und einer der wichtigste Vertreter bei den kritischen Bauresten sind Asbeste. In der Vergangenheit häufig als Dämm- und Brandschutzmaterial verbaut, stößt man heute regelmäßig auf diese krebserregende Altlast. Asbest und asbesthaltige Stoffe dürfen bei Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen nur von speziell dafür ausgerüsteten Abbruchfirmen entfernt und als Sondermüll entsorgt werden. Auch Lösungsmittelhaltige Farben und Lacke werden als Sondermüll behandelt. Ebenso wie die damit verunreinigten Abdeckplanen, Folien und Bänder.

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