
Bei Schimmel stehen die Eigentümer in der Pflicht
Schimmel an den Wänden trotz regelmäßigen Lüftens? Hier kann eine unzureichende oder fehlerhafte Dämmung die Ursache sein. Jetzt steht der Eigentümer in der Pflicht das Gebäude zu sanieren. Das Urteil (11 S 14/14) des Landgerichts Karlsruhe hat dies jetzt bestätigt.