Ab dem 1. Januar 2016 erweitert die KfW ihr Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“. Das neue Angebot ermöglicht Eigentümern erstmalig Zuschüsse beim Einbau von effizienten Kombinationslösungen und lässt die Zuschüsse für die Installation von Heizung- oder Lüftungspaketen sichtbar steigen.
Förderung von Kombinationslösungen
Die zusätzliche Förderung erhalten Sie beim Tausch Ihrer Heizung oder beim Einbau einer Lüftungsanlage (Lüftungspaket). Erstmals werden auch sogenannte Kombinationslösungen gefördert. Der Einbau von Lüftungsanlagen in Kombination mit einer ebenfalls förderfähigen Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle, etwa eine Fassadendämmung oder der Einbau moderner Fenster verhindert Bauschäden, wie Schimmel und steigert Ihren Wohnkomfort. Optimieren Sie das komplette Heizsystem, (Heizung und Wärmeverteilung) haben Sie die Möglichkeit Gelder aus dem Heizungspaket der KfW zu erhalten. Ziel dieser Paketlösungen ist es, die Lücke zwischen Einzelmaßnahmen und der Komplettsanierung zum Effizienzhaus zu schließen.
Verbesserte Förderung
Eigentümer erhalten für Ihr Maßnahmenpaket einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent, also maximal 6.250 Euro bei einem Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro je Wohneinheit. Sollten Sie die Sanierungsmaßnahme aus eigener Tasche bezahlen, wird Ihnen zukünftig ein Investitionszuschuss von 15 Prozent zuteil.
Vorrausetzungen für die Förderung
Die Sanierung ihres Heizsystems ist allerdings nur dann förderfähig, wenn Ihre alte Heizung nicht auf Brennwerttechnik basiert. Sollte ihr Heizkessel unter die gesetzliche Austauschpflicht fallen, ist es ebenfalls nicht möglich eine Förderung zu beantragen. Die neue Heizung muss den technischen Richtlinien der Kfw entsprechen und eine Optimierung des gesamten Heizsystems nach sich ziehen.
Ein Kfw-gefördertes Lüftungspaket besteht aus der Erneuerung, oder der Neuinstallation einer förderfähigen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme, zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle. Hierzu zählen etwa die Dämmung der Wände oder Erneuerung der Fenster.
Vor der Antragstellung
Maßnahmen im Rahmen des Heizungs- und Lüftungspakets können Eigentümer ab 1. Januar 2016 beginnen. Der Antrag kann aber frühestens erst ab 1. April 2016 bei der Kfw gestellt werden. Beachten Sie auch, dass ein durch den Bund zertifizierter Energie-Effizienz-Experte die Sanierungsmaßnahme überwachen muss.