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Energieeinsparverordnung 2016: Das sind die neuen Bestimmungen

veröffentlicht am 7. Juni 2016 | Kategorie: Sanieren

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, welche Mindestanforderungen Gebäude haben müssen, damit sie eine effiziente Energiebilanz aufweisen und Energie sparen. Sie gilt für Wohn-, Büro- und bestimmte Betriebsgebäude. Seit ihrer ersten Fassung aus dem Jahr 2002 wurde die Verordnung mehrfach umformuliert und erweitert. Die bislang letzte Version ist die „Energieeinsparverordnung 2016“, die zum 1. Januar 2016 in Kraft trat. Erfahren Sie in diesem EnEV Überblick, welche Änderungen es im Detail gegeben hat.

EnEv 2016

Geringerer Primärenergiebedarf für Neubauten

Streng genommen handelt es sich bei der Energieeinsparverordnung 2016 um Änderungen, die im Rahmen der EnEV 2014 festgelegt wurden, aber erst 2016 in Kraft getreten sind. Deshalb beziehen sich diese Änderungen auch auf die vorherige Fassung der Verordnung, die EnEV 2009. Die erste Änderung betrifft den Primärenergiebedarf von Neubauten. Dieser muss jetzt mindestens 25 Prozent niedriger sein, als es noch in der EnEV 2009 erlaubt war. Bauherren können diese Anforderungen erfüllen, indem sie beispielsweise die Wärmedämmung ihres Hauses verbessern oder erneuerbare Energien nutzen.

Geringere Wärmeverluste

Auch die Wärmeverluste des Hauses, genauer gesagt die Transmissionswärmeverluste, dürfen nicht mehr so hoch ausfallen. Konkret heißt es, dass die Wärmeverluste im Vergleich 20 Prozent niedriger sein müssen, als es die EnEV 2009 vorgeschrieben hat. Um diese strengere Anforderung an den Wärmeschutz zu erfüllen, muss die Gebäudehülle besser gedämmt werden. Dies betrifft sowohl die Außenwände und Fenster als auch das Dach und die Decken.

Erneuerbare Energien sind im Vorteil

Grundsätzlich schreibt die Energieeinsparverordnung 2016 nicht vor, wie Sie am besten Energie sparen. Rein theoretisch haben Sie selbst die Wahl zwischen verschiedenen Energieträgern. Allerdings sind die erneuerbaren Energien wie Biomasse, Wind- oder Solarenergie hier klar im Vorteil. Sie haben eine deutlich bessere Primärenergiebilanz als fossile Energieträger. Wer sich für eine Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss deshalb eine noch bessere Wärmedämmung vorweisen, damit die Vorgaben der Verordnung insgesamt erfüllt werden.

Für wen gelten die neuen Bestimmungen?

Die Änderungen betreffen vor allem Neubauten, für die bislang noch die EnEV 2009 galt. Wer nach dem 1. Januar 2016 eine Bauanzeige erstattet oder einen Bauantrag einreicht, muss die neuen Bestimmungen befolgen. Wer jetzt mit dem Hausbau beginnt, die hierfür nötigen Anträge aber schon 2015 eingereicht hat, ist von den Änderungen nicht betroffen.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Die Änderungen in der EnEV haben auch Auswirkungen auf die Förderung von Effizienzhäusern durch die KfW. Seit dem 1. April 2016 gelten hier neue Standards und Bedingungen für die Förderung. Bislang galt das KfW-Effizienzhaus 70 als Standard. Dieses Haus weist einen Jahresprimärbedarf von 70 Prozent eines vergleichbaren Hauses mit Minimalstandard auf. Mit anderen Worten: Es verbraucht 30 Prozent weniger Energie. Diese Effizienzhäuser werden jetzt nicht mehr gefördert. Der neue Förderstandard heißt KfW-Effizienzhaus 40 Plus und bezeichnet Häuser, die so viel Energie sparen, dass sie weniger Energie verbrauchen als sie produzieren.

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