Aufgrund des demografischen Wandels gibt es zu wenige altersgerechte Wohnungen. Viele Menschen wollen aber nicht in einem Pflegeheim leben. Zu Hause können sie jedoch nur bleiben, wenn ihr Badezimmer barrierefrei ist.
Beim Thema Altersvorsorge denken die meisten Menschen an finanzielle Rücklagen. Nur wenige befassen sich mit dem Umbau ihrer Nasszelle, damit sie barrierefrei ist. Bauliche Veränderungen werden verschoben, bis Verbraucher nicht länger in der Lage sind, ihr Badezimmer selbstständig zu nutzen. Mit einem frühzeitigen Umbau sorgen Verbraucher für die Zukunft vor und profitieren heute von einem gesteigerten Wohnkomfort.
Bäder werden zu spät und unzureichend modernisiert
Ein Badezimmer wird laut dem Berliner Mieterverein im Schnitt alle 25 Jahre modernisiert. Nach einem viertel Jahrhundert geben die Rohre nach und es machen sich Feuchtigkeitsschäden bemerkbar.
Die bisherige Modernisierungsweise besteht lediglich aus dem Ersatz der Sanitärobjekte mit zeitgemäßen Produkten, ohne das Bad für die Zukunft zu rüsten. Die Generation 60plus hat andere Ansprüche an ein Badezimmer als junge Menschen. Körperliche Einschränkungen sind für ältere Personen eine tägliche Herausforderung, die ihnen die selbstständige Verwendung ihrer Nasszelle erschwert.
Stellen Sie sich bei der Badsanierung folgende Fragen:
- Sind die Sanitärobjekte intelligent platziert?
- Ist der Ersatz der Badewanne mit einer Duschkabine sinnvoll?
- Passt ein Rollstuhl durch die Tür?
- Wie groß ist der Wendekreis im Bad für Rollstuhlfahrer?
- Gibt es Stolperfallen wie z. B. eine Türschwelle?
Besitzer kleiner Bäder sollten prüfen, ob sie es vergrößern können. Das Verschieben einer Wand um wenige Zentimeter kann den Komfort um ein Vielfaches erhöhen.
Barrierefreies Bad nach DIN 18040–2
Wer sich heute für den Umbau des Badezimmers entscheidet, profitiert vom ersten Tag an von dem erhöhten Komfort. Beim Umbau sollten die Empfehlungen der DIN-Norm 18040–2 beachtet werden. Die Novellierung enthält moderne ergonomische Erkenntnisse und fasst die alten Normen 18025–1 und –2 zusammen.
Nach DIN 18040–2 muss im Badezimmer eine Mindestfläche von 120 × 120 cm zur Verfügung stehen – das gilt auch für die bodengleiche Dusche; für Rollstuhlnutzer liegt der Wunschwert bei 150 × 150 cm. Auf beengtem Raum werden unterfahrbare Objekte wie Waschtische bei der Berechnung des Mindeststandards miteingerechnet.
Zur Sturzprävention ist das Anbringen von waage- und senkrechten Haltegriffen in der Dusche/Badewanne und am WC vorgeschrieben. Im Duschbereich sollte sich zudem ein Klappsitz befinden, um die Rutschgefahr zu minimieren. Treffen all diese Kriterien zu, gilt Ihr Bad nach DIN-Norm als barrierefrei.
Finanzierungsmöglichkeiten und -hilfen
Die Finanzierung eines barrierefreien Umbaus ist heute dank zinsgünstiger Darlehen der KfW (Programm 159 Altersgerecht Umbauen) oder Zuschüssen (Programm 455 Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss) vielen Menschen zugänglich. Einige Bundesländer und Kommunen greifen Verbrauchern mit eigenen Fördermitteln unter die Arme. Eine Übersicht über alle laufenden Förderprogramme gibt es hier.
Basis vieler Zuschüsse und Darlehen sind die genannten Anforderungen der DIN 18040–2, die Interessenten erfüllen müssen. Auch sollten Verbraucher Anträge am Anfang des Jahres stellen, da die Mittel aus dem Bundeshaushalt bis Mitte des Jahres häufig aufgebraucht sind.