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Sanieren im denkmalgeschützten Bau

veröffentlicht am 21. Dezember 2015 | Kategorie: Sanieren

Fassade eines Fachwerkhauses in der Altstadt von Ladenburg, Baden Würtemberg

Die meisten Bauherren erfahren es vor dem Kauf, manche aber auch erst später: Ihre Immobilie oder ein Teil davon ist denkmalgeschützt. Das bringt einige Pflichten mit sich und erschwert besonders die Sanierung. Steht eine solche an, treffen zwei Parteien mit unterschiedlichen Vorstellungen aufeinander:

  • Auf der einen Seite steht die Denkmalbehörde. Ihr unterliegt der Schutz von Kulturgütern. Die Denkmalbehörden unterstehen den einzelnen Bundesländern, die wiederum für die Gesetzgebung verantwortlich sind. Es gibt daher in Deutschland 16 Denkmalschutzgesetze, die sich allerdings nur marginal voneinander unterscheiden. Ihnen allen ist gemein, dass sie im Sinne des öffentlichen Interesses den Erhalt des Stadtbildes und geschichtlich relevanter Gebäude und Gebäudeteile einfordern – das heißt ein als Kulturgut eingestuftes Objekt vor Beschädigung und Veränderung bewahren wollen.
  • Der Bauherr andererseits hat ein Interesse an der zeitgemäßen Ausstattung seiner Immobilie, nicht nur, um die Bewohnbarkeit zu ermöglichen, sondern auch beispielsweise, um effizientere (Heiz-)Systeme zu installieren und behördlichen Vorgaben zur Brandschutzsicherheit gerecht zu werden.

Nicht alle Maßnahmen sind möglich

Ein Sanierungsvorhaben kann also nicht ohne Weiteres durchgeführt werden, sondern bedarf der Zustimmung der Denkmalbehörde. Auch wenn es in jedem Fall ratsam ist, sich durch die Behörde abzusichern, sind Maßnahmen, die das Denkmal erhalten, üblicherweise unstrittig. Zahlreiche weitere Maßnahmen müssen jedoch unbedingt abgesegnet werden, dazu zählen Fassadenanstriche, Wanddurchbrüche und die Installation von Satellitenschüsseln und Photovoltaikanlagen.

Gibt es gute Gründe für eine Sanierung?

Wichtig ist, dass der Bauherr gute Argumente für seine Sanierung vorbringen kann. Die Modernisierung von Heiz- und Sanitäranlagen, Wärmedämmung und die Verbesserung des Brandschutzes etwa werden in der Regel toleriert; modische Ansprüche und rein wirtschaftliche Überlegungen sind dagegen schwerer zu vermitteln. Es lohnt sich daher, von Beginn an die Hilfe eines Experten für Denkmalschutz in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten des eigenen Vorhabens realistisch einschätzen zu können.

Sie stehen nicht allein

Auf den Bauherren warten jedoch nicht nur Hürden: Die Förderbank KfW bietet ein eigenes Fördersegment „Effizienzhaus Denkmal“, um die energetische Sanierung von denkmalgeschützten Bauten zu erleichtern. Die Kosten für die Modernisierung können außerdem über einen Zeitraum von zwölf Jahren – in den ersten acht Jahren mit jeweils 9%, in den letzten vier Jahren mit 7% – bzw. zehn Jahren bei Eigennutzung in der Steuererklärung komplett abgeschrieben werden. Und schließlich besitzt der Eigentümer mit dem Gebäude eine Kapitalanlage, deren Wert stabil steigt.

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